Gastfahrer

Wichtiger Hinweis aufgrund der aktuellen Coronalage

Der Gastfahrerbetrieb ist derzeit in Abhängigkeit zu den aktuellen Inzidenzwerten des Landkreises Eichstätt möglich. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den Regelungen der Platzordnung.

... sind bei uns jederzeit herzlich willkommen. Für die Nutzung der Offroadstrecke ist jedoch ein Unkostenbeitrag zu entrichten.
Dieser ist vor Fahrantritt bei einem aktiven erwachsenen Vereinsmitglied abzugeben welcher in der Gastfahrerliste eingetragen wird. Gastfahrer (ggf. Erziehungsberechtigte) haben in dieser Liste gegen zu zeichnen, dass sie die Platzordnung zur Kenntnis genommen haben. Aus organisatorischen Gründen dürfen Gastfahrer nur dann fahren, wenn aktive erwachsene Mitglieder vor Ort sind. Tageskarten sind nicht übertragbar.

Unkostenbeitrag für Gastfahrer:

* Tageskarte Kinder (bis 14 Jahre): 0.-€
* Tageskarte Jugendliche (bis 18 Jahre): 3,-€
* Tageskarte Erwachse: 10,-€

Die Mitglieder die die Gastfahrergebühren entgegen genommen haben, entrichten diese eigenverantwortlich an den Kassierer
(siehe dazu auch die Finanzordnung)

Gastfahrer sind zudem bei Nutzung der Strecke über den Verein versichert, jedoch nicht vor fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden
(siehe dazu auch die Platzordnung).

Wichtiger Hinweis für unsere Gastpiloten

Gemäß unserer Platzordnung ist die Benutzung des Vereinsgeländes/-bahn für Gastfahrer nur im Beisein eines erwachsenen Mitglieds des RC Offroad Team Batzhupfer Eitensheim e. V. gestattet. Das Gelände selbst ist bedingt durch die Umzäunung auch nicht anders erreichbar. Möchten Sie bei uns auf der Bahn als Gast fahren, ist dies an Wochenenden und (nicht stillen) Feiertagen am ehesten möglich da dort in der Regel Fahrbetrieb durch unsere Mitglieder besteht (in Abhängigkeit der Wetter- und Bodenverhältnisse). Im Sommer ist es aber auch durchaus möglich mal ein paar "Feierabendrunden" zu drehen da wir dies selbst auch spontan praktizieren. Nichts desto trotz empfiehlt es sich aber uns im Zweifelsfall vorher zu kontaktieren bevor man vor verschlossenen Toren steht und unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren muss.


Für Gastfahrer mit Großmodellen (1:6, 1:5 etc.) : Bitte die dazugehörigen Regelungen in unserer Platzordnung beachten. Vielen Dank!


Schlußwort:

Je nach verbleibender Restfahrzeit muss nicht unbedingt der volle Tagessatz an Unkostenbeiträgen entrichtet werden. Wer also "kurz vor dem Zapfenstreich" noch schnell eine Testrunde drehen will, sollte dies mit den Vereinsmitgliedern die vor Ort sind abklären und eine "kleine Spende" in die Kasse legen. Wir sind alles andere als Unmenschen und erwarten daher von keinem Gast das er für ein paar Minuten des verbleibenden Tages den vollen Satz entrichtet. In solchen "Härtefällen" lassen wir in der Regel mit uns reden. Es liegt aber im Ermessen des/der anwesenden Mitglieder darüber zu entscheiden da diese das Hausrecht ausüben und letztendlich die Verantwortung tragen!

- Der Vorstand -

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