Arbeitsordnung

Unsere Arbeitsordnung



1. Zu leistende Arbeitsstunden / Ausgleich

Alle Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, sowie alle aktiven Mitglieder die älter als 18 Jahre sind (auch Vorstandsmitglieder), müssen persönlich jährlich (Januar bis Ende Oktober) mindestens folgende Arbeitsstunden leisten:

- Erwachsene: 10 Std.
- Paare (in Summe): 15 Std.
- Jugendliche von 16 bis 18 Jahren: 3 Std.
- Kinder / Jugendliche bis 16 Jahren: 0 Std.

Für jede nicht geleistete Stunde muss ein Betrag von 10 Euro an den Verein entrichtet werden. Der fällige Betrag wird im Dezember per SEPA Lastschrift eingezogen. Mehrstunden werden unentgeltlich geleistet und können nicht mit Minderstunden anderer Mitglieder verrechnet werden.


2. Anrechnen von Arbeitseinsätzen

Angerechnet werden Arbeiten zum Erhalt der Strecke, Pflege und Erhalt des Vereinseigentums, administrative und organisatorische Tätigkeiten für den Verein bzw. dem Vereinsleben sowie ggf. die Unterstützung von Veranstaltungen (Rennen, Ferienprogramm...). Geleistete Arbeitsstunden sind mit Art, Datum und Uhrzeit in die Stundenübersicht des Streckenordners einzutragen und müssen vom Platzwart gegengezeichnet werden. Auswertung der eingetragenen Arbeitsstunden erfolgt mit Einwinterung der Strecke.


3. Arbeitseinsätze

Notwendige Arbeiten die zur Erhaltung, Pflege und Erneuerung des Vereinsgeländes und der Strecke dienen, werden vom Platzwart ermittelt und festgelegt. Dieser lädt dann per E-Mail zu den jeweiligen Einsätzen ein. Kleinere Arbeiten wie das Ausbessern einzelner Streckenschäden, Mähen des Rasens und der Wälle (nur unterwiesene Personen) und allen anderen Maßnahmen die zum Erhalt der Strecke beitragen, können auch ohne Anordnung eines Arbeitseinsatzes selbstständig von einzelnen Mitgliedern durchgeführt werden. Auch diese Arbeiten müssen in den Streckenordner eingetragen und vom Platzwart bei nächster Gelegenheit gegen-gezeichnet werden.


4. Rasenmäher und Stromaggregat

Die Nutzung der vereinseigenen, motorbetriebenen Werkzeuge, z.B. Rasenmäher ist nur nach Einweisung durch den Zeugwart erlaubt. Unterwiesene Personen sind im Streckenordner namentlich aufgeführt.




Eitensheim, 16.11.2014,

-Der Vorstand-

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